11. November 2025 | Vortrag
Aktuelles im Steuerrecht für
natürliche Personen
11. November 2025 | Vortrag
Aktuelles im Steuerrecht für
natürliche Personen
1. Berührungspunkte für natürliche Personen
Das Steuerrecht für natürliche Personen betrifft zahlreiche Lebensbereiche: berufliche Tätigkeit, Vorsorge, Erbschaften und Schenkungen, Immobilien, Familienverhältnisse sowie Vermögen und dessen Erträge (inklusive Kryptowährungen). Auch das Steuerverfahrensrecht spielt eine zentrale Rolle.
2. Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel vs. Privatvermögen
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts (u.a. BGE 9C_537/2024) bestätigt den Trend zur strengen Qualifikation von Liegenschaftsgeschäften als gewerbsmässigen Handel. Entscheidende Indizien sind hohe Fremdfinanzierung (über 2/3), Nähe zur beruflichen Tätigkeit (z.B. Makler, Gastronomie), Renditeoptimierung sowie die Verwaltung über eigene Gesellschaften. Die ursprüngliche Bedeutung von planmässigem und regelmässigem Handeln ist in der Praxis weniger relevant geworden. Es zeigt sich eine implizite Schaffung des selbständigerwerbenden Liegenschaftsverwalters.
3. Steuerverfahrensrecht
Das Steuerverfahrensrecht umfasst insbesondere das Einspracheverfahren: Die Einsprache ist kostenlos und hemmt die Rechtskraft der Veranlagung. Sie muss formell und fristgerecht (30 Tage) erfolgen, wobei die Frist bei Zustellungen am Wochenende erst am nächsten Werktag beginnt. Die Zustellung kann per B-Post, A-Post, A-Post Plus oder eingeschrieben erfolgen, wobei jeweils spezifische Nachweisprobleme auftreten. Bei interkantonalen Wohnsitzstreitigkeiten ist die Ansässigkeitsbestimmung zentral, insbesondere wegen der unterschiedlichen kantonalen Praxis und der Gefahr von Doppelbesteuerung.
4. Unterjährige Steuerpflicht
Ein unterjähriger Wechsel der Steuerpflicht kann durch Zuzug oder Wegzug entstehen, sowohl national als auch international. Die Schweiz teilt die Steuerperiode entsprechend auf und wendet für die Satzbestimmung eine Annualisierung an. Bei interkantonalen Umzügen ist der Wohnsitzkanton per 31.12. für das gesamte Jahr zuständig. Auch bei Wegzug ins Ausland mit verbleibender Liegenschaft in der Schweiz bleibt eine beschränkte Steuerpflicht bestehen.
5. Gesetzes- und Praxisänderungen 2025/2026
Grössere Reformen stehen bevor, insbesondere bei der Wohneigentumsbesteuerung. Werterhaltende Renovationen sollten möglichst vor Inkrafttreten vorgenommen werden. Es gibt offene Fragen zur Einführung einer Liegenschaftssteuer und zu den Modalitäten auf Kantons- oder Gemeindeebene. Zudem sind Änderungen bei der Säule 3a relevant: Ab 2025 sind Nachzahlungen bei Beitragslücken möglich, ab 2026 können erstmals Lücken geschlossen werden. Überhöhte Beiträge können auf Antrag und mit Bescheinigung der Steuerbehörde rückerstattet werden.
6. Abstimmungsausblick
Mehrere steuerrechtlich relevante Volksabstimmungen stehen an:
7. Planungsmöglichkeiten und Empfehlungen
Das Steuerrecht für natürliche Personen betrifft zahlreiche Lebensbereiche: berufliche Tätigkeit, Vorsorge, Erbschaften und Schenkungen, Immobilien, Familienverhältnisse sowie Vermögen und dessen Erträge (inklusive Kryptowährungen). Auch das Steuerverfahrensrecht spielt eine zentrale Rolle.
2. Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel vs. Privatvermögen
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts (u.a. BGE 9C_537/2024) bestätigt den Trend zur strengen Qualifikation von Liegenschaftsgeschäften als gewerbsmässigen Handel. Entscheidende Indizien sind hohe Fremdfinanzierung (über 2/3), Nähe zur beruflichen Tätigkeit (z.B. Makler, Gastronomie), Renditeoptimierung sowie die Verwaltung über eigene Gesellschaften. Die ursprüngliche Bedeutung von planmässigem und regelmässigem Handeln ist in der Praxis weniger relevant geworden. Es zeigt sich eine implizite Schaffung des selbständigerwerbenden Liegenschaftsverwalters.
3. Steuerverfahrensrecht
Das Steuerverfahrensrecht umfasst insbesondere das Einspracheverfahren: Die Einsprache ist kostenlos und hemmt die Rechtskraft der Veranlagung. Sie muss formell und fristgerecht (30 Tage) erfolgen, wobei die Frist bei Zustellungen am Wochenende erst am nächsten Werktag beginnt. Die Zustellung kann per B-Post, A-Post, A-Post Plus oder eingeschrieben erfolgen, wobei jeweils spezifische Nachweisprobleme auftreten. Bei interkantonalen Wohnsitzstreitigkeiten ist die Ansässigkeitsbestimmung zentral, insbesondere wegen der unterschiedlichen kantonalen Praxis und der Gefahr von Doppelbesteuerung.
4. Unterjährige Steuerpflicht
Ein unterjähriger Wechsel der Steuerpflicht kann durch Zuzug oder Wegzug entstehen, sowohl national als auch international. Die Schweiz teilt die Steuerperiode entsprechend auf und wendet für die Satzbestimmung eine Annualisierung an. Bei interkantonalen Umzügen ist der Wohnsitzkanton per 31.12. für das gesamte Jahr zuständig. Auch bei Wegzug ins Ausland mit verbleibender Liegenschaft in der Schweiz bleibt eine beschränkte Steuerpflicht bestehen.
5. Gesetzes- und Praxisänderungen 2025/2026
Grössere Reformen stehen bevor, insbesondere bei der Wohneigentumsbesteuerung. Werterhaltende Renovationen sollten möglichst vor Inkrafttreten vorgenommen werden. Es gibt offene Fragen zur Einführung einer Liegenschaftssteuer und zu den Modalitäten auf Kantons- oder Gemeindeebene. Zudem sind Änderungen bei der Säule 3a relevant: Ab 2025 sind Nachzahlungen bei Beitragslücken möglich, ab 2026 können erstmals Lücken geschlossen werden. Überhöhte Beiträge können auf Antrag und mit Bescheinigung der Steuerbehörde rückerstattet werden.
6. Abstimmungsausblick
Mehrere steuerrechtlich relevante Volksabstimmungen stehen an:
- Erbschaftssteuerinitiative: Einführung einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer von 50% mit CHF 50 Mio. Freibetrag, Abstimmung am 30. November 2025. Rückwirkung ist möglich, aber Massnahmen gegen Steuervermeidung greifen erst nach Übergangsbestimmungen. Die Initiative wird vom Bundesrat und Parlament abgelehnt; Auswirkungen wären u.a. Abwanderung von Vermögenden und Standortnachteile für Familienunternehmen.
- Individualbesteuerung: Volksabstimmung im März 2026 über die zivilstandsunabhängige Besteuerung. Ehepaare werden individuell besteuert, Kinderabzüge werden hälftig aufgeteilt. Der Systemwechsel ist umstritten, insbesondere wegen Nachteilen für Einverdiener-Ehepaare.
- Weitere Initiativen: Darunter die Initiative zur Abschaffung der Diskriminierung von Ehepaaren und das Entlastungspaket 27 mit Sparmassnahmen und der Abschaffung privilegierter Kapitalbesteuerung (geplante Inkraftsetzung per 2027).
7. Planungsmöglichkeiten und Empfehlungen
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Redner
External Author
Roger Lüssi