In einem Urteil vom 30. April 2012 (4A_763/2011) hat das Schweizerische Bundesgericht einen Antrag der çukurova Holding gegen Sonera Holding (eine Tochtergesellschaft der TeliaSonera und Turkcells grösste Aktionärin) auf gerichtliche Überprüfung eines Schiedsspruch des ICC Schiedsgerichts zwischen den beiden Parteien abgelehnt.
Das Verfahren wurde eingeleitet, nachdem ein Schiedsgericht die çukurova Holding verpflichtet hatte, der Sonera Holding als Schadenersatz für die Nichtübertragung der ausstehenden Turkcells-Aktien USD 932 Millionen samt Zinsen zu zahlen.
Sonera Holding wurde im Gerichtsverfahren von Bär & Karrer vertreten. Das Bär & Karrer Team bestand aus Saverio Lembo und Vincent Guignet.