8. März 2026 | Briefing

Individualbesteuerung in Volksabstimmung
angenommen

8. März 2026 | Briefing
Individualbesteuerung in Volksabstimmung
angenommen
Am 8. März 2026 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung mit rund 55 % der Stimmen angenommen. Die Abstimmung war erforderlich, weil das fakultative Referendum vom Volk und von den Kantonen ergriffen worden war.

Natürliche Personen werden künftig unabhängig von ihrem Zivilstand individuell besteuert. Die gemeinsame Besteuerung von Ehegatten wird aufgegeben. Damit entfällt auch das gegenseitige Einsichtsrecht in Steuerakten. Jeder Ehepartner haftet nur noch für seine eigenen Steuern und muss allein seine Verfahrenspflichten erfüllen bzw. kann seine Verfahrensrechte ausüben.

Jede Person muss neu eine eigene Steuererklärung einreichen, ihre eigenen Einkünfte und Vermögenswerte deklarieren sowie ihre eigenen Abzüge geltend machen.

Die Zurechnung von Einkünften, Vermögenswerten und Abzügen erfolgt gemäss den zivilrechtlichen Verhältnissen.
Bei der Besteuerung nach dem Aufwand wird künftig die Erfüllung der Voraussetzungen für jeden Ehepartner separat geprüft, womit neu ein Ehepartner nach dem Aufwand und der andere ordentlich besteuert sein kann. Gleichzeitig gelten neu für jede Person die Bemessungsgrundlagen separat, womit Ehepaare, bei denen beide Ehepartner die Besteuerung nach dem Aufwand beanspruchen, mindestens auf der zweifachen Mindestbemessungsgrundlage Steuern entrichten werden.

Auf Bundesebene wird es nur noch einen Steuertarif geben. Der Kinderabzug wird für die direkte Bundessteuer von heute total CHF 6'800 auf total CHF 12'000 pro Kind erhöht. Kinderrelevante Abzüge stehen den Eltern grundsätzlich hälftig zu (bei gemeinsamer elterlicher Sorge). Einkommen und Vermögen der Kinder werden grundsätzlich auch hälftig aufgeteilt. Detailliertere Ausführungen erfolgen nachstehend.

Das Inkrafttreten ist spätestens für das Jahr 2032 vorgesehen. Die Kantone müssen bis dahin die vom Bundesrecht vorgesehenen Änderungen nachvollziehen. Derzeit ist offen, wie die Umsetzung in den Kantonen erfolgt und welche Auswirkungen die Reform auf die Steuertarife und damit die Steuerbelastung in den Kantonen hat.

Eine frühzeitige Prüfung der Auswirkungen auf die eigene Situation sowie von Optimierungsmöglichkeiten ist empfehlenswert.