19. Februar 2026 | Briefing
Steuerlich anerkannte Zinssätze 2026
für Vorschüsse und Darlehen
19. Februar 2026 | Briefing
Steuerlich anerkannte Zinssätze 2026
für Vorschüsse und Darlehen
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlichte am 29. und am 30. Januar 2026 die beiden für das Steuerjahr 2026 gültigen Rundschreiben zu den steuerlich anerkannten Zinssätzen für Vorschüsse und Darlehen in Schweizer Franken und in Fremdwährungen (sog. Safe Haven-Zinssätze). Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Zinssätze für das Steuerjahr 2026 leicht verändert.
Der Mindestzinssatz für Vorschüsse und Darlehen an Beteiligte oder Nahestehende (Aktivdarlehen) in CHF wurde auf 0.75% (Vorjahr 2025: 1%) gesenkt, soweit aus Eigenkapital finanziert. Entsprechend sind auch die Höchstzinssätze für Vorschüsse und Darlehen an Schweizer Gesellschaften (Passivdarlehen) gesunken: Für Betriebskredite in Schweizer Franken ab CHF 1 Mio. gilt ab 2026 neu ein Höchstzinssatz von 1.5% (2025: 1.75%) für Handels- und Fabrikationsgesellschaften sowie von 1.25% (2025: 1.5%) für Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften. In der Schweiz ansässige Unternehmen sollten die angewandten Zinssätze auf den relevanten Darlehen überprüfen und bei Bedarf anpassen.
Auch für Darlehen und Vorschüsse in Fremdwährungen hat es einige Änderungen bei den Zinssätzen gegeben. Für Darlehen in USD z.B. gilt nun ein Mindestzins von 4.00% (2025: 4.25%).
Bei den Zinssätzen handelt es sich um Safe Haven-Regeln. Das heisst, die ESTV nimmt bei deren Anwendung die Drittvergleichskonformität der Zinsen an. Höhere bzw. tiefere Zinssätze durch Nachweis der Drittvergleichskonformität bleiben vorbehalten.
Der Mindestzinssatz für Vorschüsse und Darlehen an Beteiligte oder Nahestehende (Aktivdarlehen) in CHF wurde auf 0.75% (Vorjahr 2025: 1%) gesenkt, soweit aus Eigenkapital finanziert. Entsprechend sind auch die Höchstzinssätze für Vorschüsse und Darlehen an Schweizer Gesellschaften (Passivdarlehen) gesunken: Für Betriebskredite in Schweizer Franken ab CHF 1 Mio. gilt ab 2026 neu ein Höchstzinssatz von 1.5% (2025: 1.75%) für Handels- und Fabrikationsgesellschaften sowie von 1.25% (2025: 1.5%) für Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften. In der Schweiz ansässige Unternehmen sollten die angewandten Zinssätze auf den relevanten Darlehen überprüfen und bei Bedarf anpassen.
Auch für Darlehen und Vorschüsse in Fremdwährungen hat es einige Änderungen bei den Zinssätzen gegeben. Für Darlehen in USD z.B. gilt nun ein Mindestzins von 4.00% (2025: 4.25%).
Bei den Zinssätzen handelt es sich um Safe Haven-Regeln. Das heisst, die ESTV nimmt bei deren Anwendung die Drittvergleichskonformität der Zinsen an. Höhere bzw. tiefere Zinssätze durch Nachweis der Drittvergleichskonformität bleiben vorbehalten.