20 septembre 2026 | Publication
Kommentierung von Art. 130–132,
138–141 und 148 HRegV
20 septembre 2026 | Publication
Kommentierung von Art. 130–132,
138–141 und 148 HRegV
in: Meyer/Müller/Watter (Hrsg.) Basler Kommentar zum Handelsregister, 1. Aufl., Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel 2026 Commentary
Die Kommentierung betrifft die Artikel 130–132, 138–141, 148 HRegV, welche das Anmeldeverfahren – inkl. die einzureichenden Belege – und den Inhalt des Eintrags im Handelsregister sowie das zuständige Handelsregisteramt bei Umstrukturierungen regeln, also bei Fusionen von allen Arten von Rechtseinheiten (inkl. Stiftungen), von Vermögensübertragungen sowie bei Spaltungen von den Gesellschaften, wo das Gesetz diese erlaubt. Artikel 148 HRegV umschreibt innerhalb dieser Transaktionen, wann das Handelsregisteramt die Eintragung von Spaltungen oder Vermögensübertragungen ablehnen kann, wenn aus seiner Sicht Gegenstände "offensichtlich nicht übertragbar sind".
Die Kommentierung betrifft die Artikel 130–132, 138–141, 148 HRegV, welche das Anmeldeverfahren – inkl. die einzureichenden Belege – und den Inhalt des Eintrags im Handelsregister sowie das zuständige Handelsregisteramt bei Umstrukturierungen regeln, also bei Fusionen von allen Arten von Rechtseinheiten (inkl. Stiftungen), von Vermögensübertragungen sowie bei Spaltungen von den Gesellschaften, wo das Gesetz diese erlaubt. Artikel 148 HRegV umschreibt innerhalb dieser Transaktionen, wann das Handelsregisteramt die Eintragung von Spaltungen oder Vermögensübertragungen ablehnen kann, wenn aus seiner Sicht Gegenstände "offensichtlich nicht übertragbar sind".