1 September 2025 | Publication
Einreden gegen die Anerkennung und
Vollstreckung ausländischer Entscheide
1 September 2025 | Publication
Einreden gegen die Anerkennung und
Vollstreckung ausländischer Entscheide
in: Vollstreckung – Herausforderungen und Lehren aus der Praxis, S. 53 ff., Dike Verlag AG, Zürich 2025 (Herausgeber: Catelli/Sunaric) Book chapter
Kommt es zu einem Verfahren betreffend die Anerkennung bzw. Vollstreckbarkeitserklärung eines ausländischen Entscheids, so haben die Parteien meistens bereits jahrelang mit- bzw. gegeneinander prozessiert und oft neben einem Erkenntnisverfahren auch mehrere Rechtsmittelverfahren hinter sich. Für die im ausländischen Verfahren unterlegene Partei stellt sich, sofern sie ihren (Wohn-)Sitz oder Vermögenswerte in der Schweiz hat, im Sinne einer last line of defense dann jeweils noch die Frage, ob Umstände bestehen, welche einer Anerkennung und damit auch einer Vollstreckung des ausländischen Entscheids in der Schweiz entgegenstehen. Neben den eigentlichen, gesetzlich normierten Anerkennungshindernissen ist dabei stets auch vorab zu prüfen, ob der ausländische Entscheid die für eine Anerkennung in der Schweiz vorausgesetzten Qualitätsanforderungen erfüllt.
Kommt es zu einem Verfahren betreffend die Anerkennung bzw. Vollstreckbarkeitserklärung eines ausländischen Entscheids, so haben die Parteien meistens bereits jahrelang mit- bzw. gegeneinander prozessiert und oft neben einem Erkenntnisverfahren auch mehrere Rechtsmittelverfahren hinter sich. Für die im ausländischen Verfahren unterlegene Partei stellt sich, sofern sie ihren (Wohn-)Sitz oder Vermögenswerte in der Schweiz hat, im Sinne einer last line of defense dann jeweils noch die Frage, ob Umstände bestehen, welche einer Anerkennung und damit auch einer Vollstreckung des ausländischen Entscheids in der Schweiz entgegenstehen. Neben den eigentlichen, gesetzlich normierten Anerkennungshindernissen ist dabei stets auch vorab zu prüfen, ob der ausländische Entscheid die für eine Anerkennung in der Schweiz vorausgesetzten Qualitätsanforderungen erfüllt.