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07. April 2021 I Briefing

Schweizer Bundesgericht schränkt Aussageverweigerungsrecht in Kartellverfahren ein

Das Bundesgericht hat entschieden, dass sich ein ehemaliger CEO eines Unternehmens, das Partei eines kartellrechtlichen Verfahrens ist, in diesem kartellrechtlichen Verfahren grundsätzlich nicht auf das Aussageverweigerungsrecht gemäss Art. 6 Ziff. 1 EMRK berufen kann. Allerdings scheint das Bundesgericht ein Aussageverweigerungsrecht der gegenwärtigen Organe eines beschuldigten Unternehmens zu bejahen.

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