27. August 2025 | Vortrag

Konkubinat und Steuern – Faktisch
vereint, steuerlich getrennt?

27. August 2025 | Vortrag
Konkubinat und Steuern – Faktisch
vereint, steuerlich getrennt?
Das Konkubinat ist als Lebensform gesellschaftlich breit etabliert, rechtlich jedoch nur fragmentarisch geregelt. Zivilrechtlich wird es in der h. L. als Innominatvertrag qualifiziert, wobei bei enger wirtschaftlicher Verflechtung insb. die Regeln der einfachen Gesellschaft nach Art. 530 ff. OR zur Anwendung gelangen können. Steuerlich hingegen werden Konkubinatspartner unabhängig voneinander behandelt. Eine Zurechnung von Einkommen, Abzügen oder Vermögen zwischen den Partnern ist grundsätzlich ausgeschlossen, selbst bei gemeinsamer Lebensführung oder gemeinschaftlich genutzten Vermögenswerten. Dies führt in der Praxis regelmässig zu komplexen Abgrenzungs- und Zurechnungsfragen.

Der vorliegende Beitrag analysiert systematisch die steuerliche Behandlung von Konkubinatsverhältnissen. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine einfache Gesellschaft mit steuerlichen Folgen vorliegt und wie sich dies auf die Einkommens- und Vermögensbesteuerung auswirkt. Anhand praxisnaher Fallkonstellationen wird aufgezeigt, wo die geltende Gesetzeslage zu stossenden Ergebnissen führt und welche steuertechnischen sowie rechtspolitischen Überlegungen sich daraus ergeben. Die Analyse erfolgt auch im Lichte der aktuellen Diskussion um die mögliche Einführung der Individualbesteuerung: Zentrale Herausforderungen, die sich heute bei Konkubinatspaaren stellen, könnten künftig auch für Ehepaare relevant werden – falls es tatsächlich zu einer getrennten Veranlagung im Rahmen der Individualbesteuerung kommt.