Die Beschwerdebefugnis von Konkurrenten in kartellverwaltungs-rechtlichen Verfahren setzt gemäss Art. 48 VwVG i.V.m. Art. 43 KG den konkreten Nachweis eines wirtschaftlichen Nachteils voraus
Mit dem Änderungsprotokoll v. 21.8.2023 wird das zwischen der Schweiz und Deutschland abgeschlossene DBA einer umfassenden Revision unterzogen. Obwohl ...