26. September 2025 | Legal Insight

Änderungen im Mietrecht

26. September 2025 | Legal Insight
Änderungen im Mietrecht
Per 1. Oktober 2025 treten gewisse formale Änderungen für Mietzinserhöhungen in Kraft:

Neu ist bei Mitteilungen von Mietzinserhöhungen auf dem amtlichen Formular keine physische Originalunterschrift mehr erforderlich. Es genügt neu eine elektronische nachgebildete Unterschrift.

Bei Staffelmieten ist kein amtliches Formular mehr vorgeschrieben für die Mitteilung der Erhöhung; die Mitteilung darf wie bisher frühestens vier Monate vor dem Stichtag der Erhöhung erfolgen.

Gleichzeitig wir das amtliche Formular zur Mitteilung der Anfangsmietzins angepasst, das neu auch den alten, für den bisherige Mietzins geltenden Stand des Referenzzinssatzes und des Landesindex für Konsumentenpreise enthalten muss. Dem neuen Mieter soll damit ermöglicht werden, den Mietzins einfacher zu überprüfen, was ohne diese Angaben bisher nicht vollständig möglich war. Ein solches Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses ist in den Kantonen BS, FR, GE, LU, NE, VD, ZG und ZH obligatorisch.