11. Februar 2026 | Deals & Cases
Bär & Karrer obsiegt vor dem
Schweizerischen Bundesgericht in einem
bedeutenden Steuerfall zur
interkantonalen Gewinnausscheidung
11. Februar 2026 | Deals & Cases
Bär & Karrer obsiegt vor dem
Schweizerischen Bundesgericht in einem
bedeutenden Steuerfall zur
interkantonalen Gewinnausscheidung
Bär & Karrer hat einen Klienten vor dem Schweizerischen Bundesgericht erfolgreich vertreten. Bei dem Fall ging es um ein interkantonalen Doppelbesteuerungsverfahren betreffend die Gewinnausscheidung bei Grossbaustellen im Zusammenhang mit dem Projekt des Gotthard-Basistunnels (NEAT) vertreten.
Das kantonale Steuergericht hatte den Entscheid der Steuerverwaltung des Kantons Tessin bestätigt, das mit der steuerpflichtigen Person (sowie mit den ebenfalls beteiligten Kantonen Uri, Nidwalden und Zürich) vereinbarte Steuerruling nicht zu befolgen, welches eine Gewinnaufteilung nach Massgabe der Löhne vorsah. Die Steuerverwaltung des Kantons Tessin betrachtete sich nicht als an das Steuerruling gebunden und war der Auffassung, dass die Gewinne nach der Länge der auf dem Gebiet der beteiligten Kantone verlaufenden Eisenbahnstrecken aufzuteilen seien.
Mit Entscheid vom 29. Dezember 2025 (publiziert auf der Website des Gerichts am 5. Februar 2026) im Verfahren 9C_231/2024 hob das Bundesgericht das Urteil des kantonalen Steuergerichts des Kantons Tessin auf. Es folgte der Beschwerdeführerin und hielt fest, dass die im Steuerruling vereinbarte Gewinnaufteilung nach Massgabe der Löhne mit den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zum Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung im Einklang stehe.
Das Team wurde von Paolo Bottini und Matthias Bizzarro geleitet und umfasste Christina Rüdisühli und Sébastien Di Natale (alle Steuern).
9C_231/2024 - Schweizerisches Bundesgericht
Das kantonale Steuergericht hatte den Entscheid der Steuerverwaltung des Kantons Tessin bestätigt, das mit der steuerpflichtigen Person (sowie mit den ebenfalls beteiligten Kantonen Uri, Nidwalden und Zürich) vereinbarte Steuerruling nicht zu befolgen, welches eine Gewinnaufteilung nach Massgabe der Löhne vorsah. Die Steuerverwaltung des Kantons Tessin betrachtete sich nicht als an das Steuerruling gebunden und war der Auffassung, dass die Gewinne nach der Länge der auf dem Gebiet der beteiligten Kantone verlaufenden Eisenbahnstrecken aufzuteilen seien.
Mit Entscheid vom 29. Dezember 2025 (publiziert auf der Website des Gerichts am 5. Februar 2026) im Verfahren 9C_231/2024 hob das Bundesgericht das Urteil des kantonalen Steuergerichts des Kantons Tessin auf. Es folgte der Beschwerdeführerin und hielt fest, dass die im Steuerruling vereinbarte Gewinnaufteilung nach Massgabe der Löhne mit den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zum Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung im Einklang stehe.
Das Team wurde von Paolo Bottini und Matthias Bizzarro geleitet und umfasste Christina Rüdisühli und Sébastien Di Natale (alle Steuern).
9C_231/2024 - Schweizerisches Bundesgericht