Ein immer komplexer werdendes
rechtliches Umfeld erfordert eine
verlässliche und durchdachte
Rechtsberatung
Wir beraten, unterstützen und vertreten Klienten aus dem öffentlichen Sektor auf Bundes-, Kantons- und kommunaler Ebene immer dann, wenn komplexe Rechtsfragen mit Sachverstand und Beharrlichkeit gelöst werden müssen. Zu unseren Klienten aus dem öffentlichen Sektor zählen Behörden, Amtsträger, öffentlichrechtliche Körperschaften und Unternehmen sowie öffentlich-private Partnerschaften (PPP) in den Bereichen Transport, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Bildung, Forschung und Energie.
Top-Qualität mit individuellem Anspruch
Unsere Experten sind mit allen öffentlich- und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen und den Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens bestens vertraut. Dank unserer langjährigen Kenntnis des öffentlichen Sektors und seiner Anforderungen sind wir in der Lage, unsere Klienten zu beraten, ohne jemals den Blick auf das Ganze aus den Augen zu verlieren. Wir bieten unseren Klienten spezifische Lösungen an, welche die oft unterschiedlichen und miteinander widerstreitenden Interessen optimal berücksichtigen.
Unser Tätigkeitsbereich «Öffentlicher Sektor» umfasst:
- Verfassungsrecht und allgemeines Verwaltungsrecht, einschliesslich Verwaltungsverfahren
- Internationales Recht
- Öffentliches Auftragswesen
- Binnenmarktrecht
- Konzessionen und rechtliche Monopole
- Sanktionsrecht
- Umweltrecht
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Regierungs- und Beamtenhaftung
- Öffentliche Abgaben
- Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen