20 October 2026 | Publication
Kommentierung von Art. 128, 129,
133–137, 142–145 HRegV
20 October 2026 | Publication
Kommentierung von Art. 128, 129,
133–137, 142–145 HRegV
in: Meyer/Müller/Watter (Hrsg.) Basler Kommentar zum Handelsregister, 1. Aufl., Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel 2026 Commentary
Die Kommentierung betrifft die Artikel 128, 129, 133–137, 142–145 HRegV, welche den Zeitpunkt der Handelsregisteranmeldung (erst wenn die notwendigen Bewilligungen vorliegen und vertragliche Bewilligungen eingetreten sind) und des Handelsregistereintrags bei Fusionen, Spaltungen (dort nur von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften) sowie bei Umwandlungen von Gesellschaften regeln. Die Bestimmungen behandeln zudem das Anmeldeverfahren und den Inhalt des Eintrags im Handelsregister bei Spaltungen und Umwandlungen und Umstrukturierungen bei Vorsorgeeinrichtungen und Instituten des öffentlichen Rechts.
Die Kommentierung betrifft die Artikel 128, 129, 133–137, 142–145 HRegV, welche den Zeitpunkt der Handelsregisteranmeldung (erst wenn die notwendigen Bewilligungen vorliegen und vertragliche Bewilligungen eingetreten sind) und des Handelsregistereintrags bei Fusionen, Spaltungen (dort nur von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften) sowie bei Umwandlungen von Gesellschaften regeln. Die Bestimmungen behandeln zudem das Anmeldeverfahren und den Inhalt des Eintrags im Handelsregister bei Spaltungen und Umwandlungen und Umstrukturierungen bei Vorsorgeeinrichtungen und Instituten des öffentlichen Rechts.