1 January 2021 | Publication
Bundesgericht 1B_548/2019: Neue
Tatsachen im Verfahren – Analyse
Schweiz
1 January 2021 | Publication
Bundesgericht 1B_548/2019: Neue
Tatsachen im Verfahren – Analyse
Schweiz
forumpoenale 2021, S. 10 ff.
Bemerkungen zu Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 31. Januar 2020 i.S. A. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau – 1B_548/2019
Die Publikation kommentiert ein Urteil des Bundesgerichts (1B_548/2019) zur Frage, wann neue Tatsachen und Beweismittel im Zivilprozess eingebracht werden dürfen. Im Zentrum steht die Auslegung von Art. 229 Abs. 2 ZPO, wonach solche Vorbringen „zu Beginn der Hauptverhandlung“ erfolgen müssen – und zwar vor den ersten Parteivorträgen.
Das Bundesgericht bestätigt damit seine jüngere Rechtsprechung und konkretisiert die Anforderungen an den sogenannten Tatsachenvortrag, was erhebliche praktische Auswirkungen auf die Prozessführung und Vorbereitung von Parteien hat.
Bemerkungen zu Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 31. Januar 2020 i.S. A. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau – 1B_548/2019
Die Publikation kommentiert ein Urteil des Bundesgerichts (1B_548/2019) zur Frage, wann neue Tatsachen und Beweismittel im Zivilprozess eingebracht werden dürfen. Im Zentrum steht die Auslegung von Art. 229 Abs. 2 ZPO, wonach solche Vorbringen „zu Beginn der Hauptverhandlung“ erfolgen müssen – und zwar vor den ersten Parteivorträgen.
Das Bundesgericht bestätigt damit seine jüngere Rechtsprechung und konkretisiert die Anforderungen an den sogenannten Tatsachenvortrag, was erhebliche praktische Auswirkungen auf die Prozessführung und Vorbereitung von Parteien hat.
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Marco Weiss