26 February 2026 | Speaking Engagement
Begriff der Versicherung /
versicherungsnahes Geschäft
26 February 2026 | Speaking Engagement
Begriff der Versicherung /
versicherungsnahes Geschäft
Schulthess Forum Versicherungsrecht
Der Begriff der Versicherung wird in der Gesetzgebung des schweizerischen Versicherungsrechts nicht definiert, sondern ergibt sich vielmehr aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Versicherungsunternehmen dürfen neben dem eigentlichen Versicherungsgeschäft auch Geschäfte betreiben, die mit dem Versicherungsgeschäft in einem Zusammenhang stehen. Das von der Bewilligung des Versicherungsunternehmens grundsätzlich miterfasste versicherungsnahe Geschäft, ist mittels funktionaler Betrachtungsweise von Geschäften abzugrenzen, die in keinem Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft stehen (sog. versicherungsfremdes Geschäft). Letzteres bedarf einer vorgängigen zusätzlichen Bewilligung durch die FINMA.
In unserem Referat wollen wir auf diese Begrifflichkeiten und Abgrenzung näher eingehen. Weiter wollen wir Bezug nehmen auf die Schnittstellen zwischen Versicherungstätigkeit und anderen Finanzmarkttätigkeiten sowie das Cross-selling (inkl. z.B. Vertrieb von Versicherungsprodukten durch Banken oder die Platzierung von Finanzprodukten durch Versicherungsunternehmen). Hierbei stellt sich für ein Versicherungsunternehmen auch die Frage, ob es sich um ein bewilligungspflichtiges versicherungsfremdes Geschäft handelt und ob es weitere regulatorische Anforderungen erfüllen muss (z.B. Verhaltenspflichten unter dem FIDLEG). Findet der Grundsatz "same business, same rules" tatsächlich Anwendung?
Der Begriff der Versicherung wird in der Gesetzgebung des schweizerischen Versicherungsrechts nicht definiert, sondern ergibt sich vielmehr aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Versicherungsunternehmen dürfen neben dem eigentlichen Versicherungsgeschäft auch Geschäfte betreiben, die mit dem Versicherungsgeschäft in einem Zusammenhang stehen. Das von der Bewilligung des Versicherungsunternehmens grundsätzlich miterfasste versicherungsnahe Geschäft, ist mittels funktionaler Betrachtungsweise von Geschäften abzugrenzen, die in keinem Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft stehen (sog. versicherungsfremdes Geschäft). Letzteres bedarf einer vorgängigen zusätzlichen Bewilligung durch die FINMA.
In unserem Referat wollen wir auf diese Begrifflichkeiten und Abgrenzung näher eingehen. Weiter wollen wir Bezug nehmen auf die Schnittstellen zwischen Versicherungstätigkeit und anderen Finanzmarkttätigkeiten sowie das Cross-selling (inkl. z.B. Vertrieb von Versicherungsprodukten durch Banken oder die Platzierung von Finanzprodukten durch Versicherungsunternehmen). Hierbei stellt sich für ein Versicherungsunternehmen auch die Frage, ob es sich um ein bewilligungspflichtiges versicherungsfremdes Geschäft handelt und ob es weitere regulatorische Anforderungen erfüllen muss (z.B. Verhaltenspflichten unter dem FIDLEG). Findet der Grundsatz "same business, same rules" tatsächlich Anwendung?