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25. Juni 2014 I Deals & Cases

Generali gewinnt fusionsgesetzlichen Ausgleichsprozess

Generali (Schweiz) Holding AG gewinnt einen fusionsgesetzlichen Ausgleichsprozess gegen die Kläger Prof. Dr. Ekkehard Wenger und Prof. Dr. Leonhard Knoll. Die Klage wurde 2006 nach dem erfolgreichen öffentlichen Kaufangebot der Generali S.p.A. für alle sich im Publikum befindlichen Aktien der Generali (Schweiz) Holding AG und der anschliessenden Squeeze out-Fusion eingereicht. Am 30. April 2014 wies das Bezirksgericht Horgen die Forderung nach einer höheren Entschädigung im Rahmen des Squeeze out ab und entschied, dass die von Generali S.p.A. bezahlte Entschädigung angemessen und folglich rechtmässig war.

Bär & Karrer vertrat Generali (Schweiz) Holding AG in diesem Verfahren. Das Team bestand hauptsächlich aus Thomas Reutter, Mariel Hoch und Fabienne Frehner.