Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) bestätigt die Forfait-Niederlagen der Mannschaften des FC Dynamo Kiews (1. Mannschaft, U-21 und U-19) gegen FC Mariupol. Bär & Karrer Partner Michele Bernasconi war dabei einer der drei CAS Schiedsrichter, welchen den Fall entschieden.
Das Verfahren betraf die Frage, ob das Fernbleiben von den Fussballpartien durch FC Dynamo Kiew gerechtfertigt war. Die Teams von FC Dynamo Kiew traten nicht an, da Informationen der Strafverfolgungsbehörden vorlagen, welche bestätigten, dass es aufgrund des militärischen Konflikts in der Region gefährlich war, in Mariupol zu spielen.
Die Schiedsrichter kamen zum Schluss, dass die Partien weder von örtlichen noch regionalen Stellen untersagt wurden, und dass die Direktion der Ukrainischen Premier League gemäss einschlägigen Regeln zuständig gewesen wäre, zu entscheiden, ob berechtigte Gründe oder gar Höhere Gewalt vorlag, die eine Verschiebung oder Verlegung der betroffenen Partien gerechtfertigt hätten. Da FC Dynamo Kiew keine entsprechende Anfrage an die Direktion der Ukrainischen Premier League stellte, kamen die Schiedsrichter zum Schluss, dass die Berufung abgewiesen werden muss. Dabei wurde die Frage offengelassen, ob Bedenken bezüglich der Sicherheit in der Region um Mariupol ein berechtigter Grund für FC Dynamo Kiew gewesen wäre, den Partien fernzubleiben.
Die Schiedsrichter entschieden ebenfalls, dass der Ukrainische Fussballverband es versäumte, die Situation proaktiv und zeitnah zu klären. Ebenso war die Kommunikation gegenüber den betroffenen Parteien unklar, was zu Verwirrungen zum Nachteil von FC Dynamo Kiew führte. Folglich entschieden die Schiedsrichter, dass die Schiedsgerichtskosten von den Parteien zu gleichen Teilen zu tragen sind.