19. Mai 2015 I Deals & Cases

Zürcher Privatbank einigt sich mit dem US-Justizdepartement

Im Rahmen des US-Bankenprogrammes, an dem eine Zürcher Privatbank freiwillig teilnahm, hat sich die Bank als drittes Schweizer Institut mit dem US-Justizdepartement geeinigt und ein Non-Prosecution Agreement abgeschlossen. Die Bank verpflichtete sich, USD 5.4 Mio. zu bezahlen  und zur weiteren Zusammenarbeit mit den US-Behörden. Im Gegenzug sieht das US-Justizdepartement von einer strafrechtlichen Verfolgung ab. Die Busse beträgt 2.2 Prozent der von US-Kunden der Bank gehaltenen Vermögenswerte.

Bär & Karrer beriet zusammen mit der US Anwaltskanzlei Caplin & Drysdale die Bank. Das Team bestand aus Eric Stupp, Désirée Schreyer und Evelyne Studer.

Involviertes Team