24. März 2016 I Deals & Cases

Bär & Karrer Partner unter den CAS Schiedsrichtern bei der Anerkennung zweier Weltrekorde von britischen Schwimmern

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS), einschliesslich Bär & Karrer Partner Michele Bernasconi, hat den Entscheid im Schiedsverfahren zwischen British Swimming mit den Schwimmern Adam Peaty, Francesca Halsall, Jemma Lowe und Chris Walker Hebborn und der Fédération Internationale de Natation (FINA) bekannt gegeben:

  • Die Zeit von 3:44.02 die am 19. August 2014 von Adam Peaty, Francesca Halsall, Jemma Lowe und Chris Walker-Hebborn in der gemischten 4x100m Lagenstaffel an der 32. Schwimm-Europameisterschaft erreicht wurde, wird als Weltrekord anerkannt.
  • Die Zeit von 26.62 die am 22 August 2014 von Adam Peaty im 50m Brustschwimmen an der 32. Schwimm-Europameisterschaft erreicht wurde, wird als Weltrekord anerkannt.

Nach den fraglichen Wettbewerben unterzogen sich die Athleten Dopingkontrollen die keine Abweichungen aufwiesen. Der EPO-Test wurde nur bei einer Auswahl der während der Meisterschaft abgenommenen Proben durchgeführt. Diese Auswahl schloss die Proben der in dieser Angelegenheit involvierten Athleten nicht mit ein.

British Swimming verlangte die formelle Anerkennung der Zeiten als Weltrekorde durch die FINA. Am 9. August 2015 teilte die FINA den Athleten mit, dass sie diese nicht als Weltrekorde zulassen würden, da die Schwimmer von der Prüfbehörde nicht auf EPO getestet wurden, womit nicht alle anwendbaren Bestimmungen für die Anerkennung von Weltrekorden erfüllt seien. In deren Berufung an den Sportgerichtshof fochten die Berufungskläger diesen Entscheid an und verlangten dessen Aufhebung.