Die Rechtmässigkeit des öffentlichen Kaufangebots der Aquamit B.V., Amsterdam, NL, für alle sich im Publikum befindenden Aktien der Quadrant AG vom 2. Juni 2009 wurde mit rechtskräftigem Entscheid der Übernahmekommission vom 13. Dezember 2012 bestätigt. Ein institutioneller Aktionär hatte eine Verletzung der übernahmerechtlichen Preisregeln behauptet und die Bewertung von zahlreichen im Rahmen des für die Übernahme gegründeten Aquamit-Joint Ventures erbrachten Nebenleistungen gefordert. Aquamit wird zu 50% durch eine Gruppe von Mitgliedern des Managements und des Verwaltungsrats der Quadrant AG ("Quadrant Management") und zu 50% durch Mitsubishi Plastics Inc., Tokyo, Japan, gehalten.
Im über dreijährigen Rechtsstreit ergingen zahlreiche Verfügungen der Übernahmekommission, drei Verfügungen der FINMA sowie zwei höchstrichterliche Entscheide. Die durch die Prüfstelle durchgeführte detaillierte Bewertung der Nebenleistungen und die Verfügung der Übernahmekommission vom 13. Dezember 2012 bestätigten, dass das öffentliche Kaufangebot der Aquamit rechtmässig war, weshalb die von der Beschwerdeführerin geforderte Erhöhung des Angebotspreises abgelehnt wurde.
Bär & Karrer berät das Quadrant Management sowie die Zielgesellschaft Quadrant AG. Das Bär & Karrer Team setzt sich aus Dieter Dubs (Partner) und Mariel Hoch (Partnerin) zusammen.