Allgemeines Gesellschafts- und Handelsrecht
Unsere Beratungstätigkeit im Bereich des Gesellschaftsrechts erstreckt sich auf sämtliche Geschäfts- und Organisationsformen - von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und einfachen Gesellschaften bis hin zu Vereinen und Stiftungen. Wir beraten unsere Klienten sowohl bei der Gründung von neuen wie auch bei der Reorganisation von bestehenden Unternehmen. Klienten vertrauen zudem regelmässig in Bezug auf die Administration von Gesellschaften sowie hinsichtlich regulatorischer Angelegenheiten auf unsere juristische Fachkenntnis.
Im Rahmen unserer handelsrechtlichen Tätigkeit beraten wir unsere Klienten bei der Vorbereitung und Durchführung unterschiedlichster Transaktionen und der Erstellung der entsprechenden rechtlichen Dokumentationen (insb. Kauf-, Handels-, Vertriebs-, Agentur-, Factoring-, oder Serviceverträge).
Wir unterstützen unsere Klienten zudem in arbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit Restrukturierungen und Massenentlassungen sowie bezüglich Mitarbeiterbeteiligungen und Altersvorsorge.
Unsere Tätigkeit umfasst:
- Allgemeine Beratung im Bereich Gesellschaftsrecht
- Unternehmensgründungen
- Verwaltung von Gesellschaften/Corporate Housekeeping
- Reorganisation und Restrukturierung von Unternehmen (inkl. Massenentlassungen)
- Arbeitsrecht, insb. Ausarbeitung von Musterarbeitsverträgen und dazugehörigen Reglementen
- Entschädigungsmodelle für Mitglieder der Geschäftsleitung
- Mitarbeiterbeteiligungen und Altersvorsorge
- Vertragsrecht





























































































