Interne Untersuchungen und grenzüberschreitende Verfahren
Unsere Kanzlei verfügt über breite Erfahrung mit unternehmensinternen Untersuchungen, die der umfassenden Aufarbeitung von Vorkommnissen mit haftungsrelevantem oder möglicherweise kriminellem Hintergrund dienen. Dabei stehen wir unserer Klientschaft beratend zur Seite und führen unabhängige Untersuchungen im Auftrag der Unternehmensleitung oder von Aufsichtsbehörden selbständig durch.
Wir unterstützen und beraten Klienten insbesondere bei internen Untersuchungen im Zusammenhang mit zivilrechtlicher Organverantwortlichkeit, Verstössen gegen in- und ausländische Aufsichtsgesetze sowie Vorwürfen bezüglich Verletzungen in- und ausländischer Bestimmungen gegen Korruption (etwa unter dem U.S.-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act, FCPA).
Die Kernkompetenz unseres Teams von Spezialisten für grenzüberschreitende Verfahren liegt in der internationalen Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen. Zudem beraten und vertreten wir Klienten in internationalen Amtshilfeverfahren in den Bereichen Finanzmarktaufsicht und Steuerrecht. In diesem Zusammenhang beraten wir unsere Klienten in Fragen des Geheimnisschutzes sowie des Schutzes der Territorialität bei der internationalen Übermittlung von Daten (Geschäfts- und Bankkundengeheimnis, Datenschutz, Arbeitsrecht, verbotene Handlungen für einen fremden Staat, wirtschaftlicher Nachrichtendienst).
Unsere Tätigkeit umfasst:
Interne Untersuchungen und Durchführung unabhängiger Untersuchungen im Auftrag der Unternehmensführung oder von Aufsichtsbehörden
Interne Kartellrechtsprüfungen und -untersuchungen
Internationale Rechts- und Amtshilfe




















